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Fahrerlaubnisklassen alt
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Fahrerlaubnisklassen neu
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1:
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leistungsunbeschränkte Krafträder
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A:
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leistungsunbeschränkte Krafträder
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1a:
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Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg
Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mind. 2jährigem Besitz der Klasse 1a und ausreichender
Fahrpraxis (mind. 4000 km)
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Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse
A ab 25 Jahren möglich
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1b:
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Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
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A1:
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Inhalt unverändert
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2:
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Kfz über 7.500 kg
Züge mit mehr als drei Achsen
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C:
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Kfz über 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
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CE:
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Kfz über 3.500 kg mit Anhänger über 750 kg
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3:
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Kfz bis 7.500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)
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B:
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Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten
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BE:
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt
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C1:
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Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
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C1E:
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Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht
überschreiten
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2,3:
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je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
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D:
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Kfz mit mehr als 8 Plätzen
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DE:
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Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg
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D1:
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Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen
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D1E:
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Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten.
Der Anhänger darf nicht zur Personenförderung verwendet werden.
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